Das Programm GEMINI wird von den Autoren (Stefan und Gereon) als "Shareware" bezeichnet und dies dann in etwa so definiert: Jeder kann das Programm kopieren und benutzen, solange dies im privaten Rahmen geschieht und zwar kostenlos. Man drfe aber auch die Autoren mit einem finanz. Beitrag untersttzen. Das ist aber - im eigentlichen Sinne - keine Shareware! Der Begriff wurde, vermute ich, in den USA gepr„gt und hat dort eine unmiáverst„ndliche Definition: Kopieren darf man die Software unentgeldlich, ausprobieren ebenso, BENUTZEN aber nur gegen BEZAHLUNG! Das heiát: Wie in einem Gesch„ft kann man sich die Software ansehen, nur eben intensiver, will man sie aber sinnvoll einsetzen, muá man sie KAUFEN, sonst ist es DIEBSTAHL. So in etwa ist "Shareware" zu verstehen! Ich bitte daher alle zuknftigen Autoren solcher Software diese entweder "Shareware" zu nennen, wenn sie voriger Definition entspricht, oder sie "Public Domain" zu nennen, oder soonstwie, und dann den freiwilligen Spendenaufruf beizufgen (wie bei "Gemini"). Hier nochmal die grunds„tzliche Definition: PUBLIC DOMAIN: Die Software ist frei von allen Besitzrechten. Jeder darf sie kopieren und sie verwenden. Allerdings darf niemand Geld dafr verlangen, weil ja auch dieser Niemand kein Besitzrecht darber hat und deshalb auch nichts dafr verlangen kann. SHAREWARE: Der Besitz der Software verbleibt - in der Regel - beim Urheber, oder sonstwelchen authorisierten Personen/Gesellschaften. Lediglich erlaubt der Urheber, daá jede Person sich die Software kopieren und ansehen darf. Dies ist vergleichbar mit der M”glichkeit, sich Software beim H„ndler anzusehen. Will man die Software nutzen, muá sie gekauft werden. ALLES šBRIGE: In den USA ist vor allem "Public Domain" ein fester Begriff - es soll schon vorgekommen sein, daá man von den Urhebern von PD-Software deren Source-Codes abverlangen wollte/konnte, weil sie ja auch darauf keine Rechte mehr haben k”nnten. Hier in der BRD ist ds noch nicht so festgelegt. Hier gilt allgemein der URHEBER einer Software erstmal als derjenige, der alle Rechte daran hat. Will nun hier jemand seine Arbeit Anderen zur Verfgung stellen, sollte er immer im Einzelnen beschreiben, was er erlaubt und was nicht. Dazu geh”ren zumindest folg. Festlegungen: - Wer darf die Software nutzen? (Meist privat, nicht kommerziell) - Wer darf sie kopieren? (nur im privaten Rahmen, unentgeldlich, ggf. nicht mal sog. "PD-Vers„nde" - ja auch denen kann man es verbieten) - Unter welchen Bedingungen ist sie zu kopieren? (Ggf. weitere, zugeh”rige Dateien aufz„hlen, die mitkopiert werden mssen) - Was darf sonst mit der Software passieren? (z.B. drfen keine Ver„nderungen an der Software oder den Dokumentationen vor- genommen werden, auch daá sie Software nicht in andere Programme eingebettet werden darf oder mit ihr verkauft werden darf) Ich denke, ich habe nichts Wichtiges vergessen. Im Allgemeinen ist zu sagen: Der Urheber kann frei bestimmen, was mit seiner Software zu tun ist. Im Zweifelsfall gilt das Urheberrecht: Keiner darf die Software kopieren oder sonstwas mit ihr anstellen, solange es der Urheber nicht genehmigt. Allerdings gibt es nach dem Gesetz hier zwei F„lle: Ist die Software ein schtzenswertes Produkt (denn das ist nicht jede Softare!), dann gilt diese Regelung unbegrenzt, bei nicht schtzenswerter Software (z.B. einfache Programme, die jeder durchscnittliche Programmierer erstellen kann, v.A., wenn die Algorithmen dafr schon bekannt sind) genieáen zumindest noch den Wettbewerbs-Schutz, der ein halbes Jahr von der Fertigstellung oder Freigabe an gilt. Ich hatte da noch keine groáen Erfahrungen mit sowas, aber in der Regel ist es so: Jede kleine Programm, das nicht mind. ein paar Monate oder Jahre Entwicklungszeit hinter sich hat, wird vom Gesetz, bzw. der Justiz, nicht als urheberrechtlich schtzenswert eingestuft. Mein Vorschlag w„re demnach: Will man sich davor schtzen, sollte man alle halbe Jahre ein Update seines Produkts ver”ffentlichen, damit zumindest die neueste Version immer noch einen gewissen Schutz genieát. Ist dieser Schutz nicht mehr gegeben, kann im Prinzip jeder das Produkt kopieren oder irgendwie anders verwerten, wenn ich mich nicht irre. Diese Informationen sind nicht juristisch oder sonstwie belegt, ich spreche hier haupts„chlich aus meinen eigenen Erfahrungen, sowohl aus Gespr„chen mit PD- und Shareware-Herstellern aus den USA, als auch aus meiner eigenen Erfahrung bei einem Justizfall bezglich Urheberrechts-Verletzung. Ich bitte darum, nicht an jedem einzelnen Wort, das ich schrieb, herumzudiskutieren. Auch nicht, solche Anworten, wie "ich glaube nicht, ..." zu geben. Nur, wenn berechtigte Zweifel an meinen Behauptungen angebracht werden k”nnen, sollten diese als Kommentare hierzu erfolgen. Denn ich habe vor, diese Erkl„rungen an die Presse weiterzugeben (natrlich in anderer Form), damit diese Dinge mal endlich klargestellt werden. Nun denn! Thomas Tempelmann